Sollte Ihr Hinweis zu keiner der speziellen Kategorien passen, können Sie diesen in hier abgeben.
Achtung: Wir weisen darauf hin, dass Meldungen in dieser Kategorie unter Umständen
nicht in den Anwendungsbereich des
§ 2 HinSchG fallen, soweit nicht ein Straftatbestand / Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllt wird. Eine Meldung die nicht in den Anwendungsbereich des HinSchG fällt, löst grundsätzlich nicht den Schutz des Hinweisgebenden nach dem HinSchG aus.