Dieser Internetauftritt dient allein zur Erfüllung der Pflicht der Beton Kemmler GmbH zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es werden lediglich Hinweise entgegengenommen und nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft. Es findet keine rechtliche Beratung des Hinweisgebers statt. Sollten Sie als Hinweisgebender rechtlichen Rat suchen, beauftragen Sie damit bitte einen Anwalt Ihrer Wahl.
Wir weisen darauf hin, dass Hinweisgebende grundsätzlich nur dann durch das HinSchG geschützt sind, wenn
Wir weisen darauf hin, dass Hinweisgebende grundsätzlich nur dann durch das HinSchG geschützt sind, wenn
- der Hinweis gemäß den gesetzliche Vorgaben erstattet wird
- der Hinweisgebende zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die betreffenden Informationen der Wahrheit entsprechen und
- die Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen
Sofern eine von uns bereitgestellte Meldekategorie grundsätzlich nicht im Anwendungsbereich des HinSchG liegt, werden Sie hierauf hingewiesen.
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
- Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
- Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
- Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
Wie Sie sich selber schützen
- Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
- Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
- Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.